Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Geldzahlung in der Regel kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist genau genommen dem Sachverhalt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf setzt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Abfindungsansprüche lassen sich in Deutschland freilich, in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare sowie jene, die nicht erzwingbar sind, unterteilen. Keineswegs erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich bezugnehmend auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts durchaus, sofern ein Sozialplan, das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der relevantesten Aspekte bei der Gestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Schnell können mit einer unbedachten Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung ist nicht kraft Gesetzes bestimmt, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Gleichwohl sind die Arbeitnehmer in der Regel im Nachteil, da diese ihrem Gegenpart bei den Verhandlungen aus mehreren Gründen nicht gewachsen sind.

Die Arbeitgeber bemühen sich, aus ihrer Position der intellektuellen, psychologischen und wirtschaftlichen Stärke, die Abfindungshöhe zu drücken, daneben verfügen sie natürlich über mehr Erfahrungen. Deshalb stellt sich die Frage, ob es sich lohnt die zahlreichen Nachteile durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auszugleichen.

Fraglos existiert bei derartigen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessen hohe Abfindung zu erstreiten? Unsere Bonner Rechtsanwälte handeln regelmäßig überdurchschnittlich hohe Abfindungen für unsere Mandanten aus, deshalb empfehlen wir besten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.

Wir von der Bonner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0228 76387615


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