Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Die Abmahnung ist ein Weg um auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Verhaltensregel zu verknüpfen dieses in der Folge zu unterlassen. Eine Abmahnung kann einerseits durch den Arbeitnehmer oder andererseits durch den Arbeitgeber erfolgen. In der Mehrzahl der Fälle mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.

Eine Abmahnung ist dabei von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, signifikant zu differenzieren. Im Unterschied zu Ermahnung, Belehrung und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese droht unmissverständlich an, dass der Abgemahnte mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Und bitte beachten: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, ist es arbeitsrechtlich gesehen eine Abmahnung - unabhängig von der Benennung des Dokuments; wesentlich ist demnach der Inhalt.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Um auf eine Abmahnung zu reagieren, gibt es zahlreiche Optionen. Abgemahnte können eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, einfach nichts tun, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht oder den Betriebsrat einschalten.

Eine vorschnelle Stellungnahme sollte der Abgemahnte jedoch vermeiden, denn es ist weder hilfreich, impulsiv zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Generell wird es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Kritiken auseinandersetzt.

Häufig wird geraten, gegen erhaltene Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es besser ist, nichts zu unternehmen. Eine unzweifelhaft zu Unrecht erteilte Abmahnung, kann bei einem möglichen Prozess auf dem Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.

Wie die angemessenste Gegenmaßnahme auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den individuellen Umständen ab. Empfindet der Arbeitnehmer eine Abmahnung als begründet, braucht er sein vertragswidriges Verhalten nur abzustellen. Sind die Dinge unklarer, lohnt es sich, externen Rat zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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