Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht ordnet die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, besonders die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn geboten, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht ordnet die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und zum anderen die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das Kollektivarbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist augenscheinlich problematisch aufgebaut, weil es trotz einiger Versuche, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ebendeshalb müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als fünfzig Rechtsquellen abarbeiten. 

Diese Quellen des Rechts finden sich in der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als unterste Ebene langt. 

Ebenso müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht erwägen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Bonn übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es sinnvoll einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen? Sicher, wenn es um Bedeutendes geht, wie berufliche Aussichten, Geld, die Karriere oder auch nur den guten Ruf. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist betreffs der rechtlichen Lage stets auf dem neuesten Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird essenziell, wenn beispielsweise die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Bonner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0228-76387615


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