Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Anwalt Kosten anfallen, erhalten Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es reicht ein Anruf unserer Nummer 0228-76387615. Da sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt, diesem können Sie Ihr Anliegen erläutern und bekommen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Einschätzung sowie die hiermit assoziierten Aussichten ermöglichen Ihnen, selber einzuschätzen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine intensivere rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Deswegen können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt. In unserer Bonner Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Im Laufe dieses Beratungsgesprächs wird auch festgestellt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Übrigens, dieses Gespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt vor allem, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Bonn. Sowohl die anfallenden Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der schließlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 3.000,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 684,25 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 264,18 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 3.000,00 Euro Streitwert, 1.368,50 Euro nach einem Urteil und 1.896,86 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Bonner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0228 76387615


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