Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Wenn juristische Angelegenheiten zu klären sind, geht nichts ohne Anwälte. Es wird wahrscheinlich ein Patentanwalt, wenn es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt für die Beratung von natürlichen und juristischen Personen. Daneben gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Belange in Unternehmen und Verbänden kümmern.

Sofern ein Rechtsanwalt spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er sich als Fachanwalt bezeichnen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit 2019 in 24 Rechtsgebieten erlaubt. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, wie aus einem Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 von hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im kollektiven Arbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem Individualarbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Priorität hat dennoch das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse bezüglich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihm bearbeitete Fälle belegen, von diesen müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt wird, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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