Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Berechnung rechtsanwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte der Auftraggeber des Rechtsanwalts in einem Verfahren beispielsweise 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichfalls 8.000 Euro. Je nachdem, was für Tätigkeiten übernommen wurden, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Umständlicher ist die Berechnung dieses Wertes, falls es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Wenn es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt hierbei immer darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 10.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Eingerechnet der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.
Der Betrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Jedoch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 4.380,15 Euro beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.
Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das Haftungsrisiko ansteigen, steigen auch die Gebühren, doch nicht linear, sondern degressiv.
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