Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – Was ist das?

Um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden, kommt im Arbeitsrecht die Kündigung zur Anwendung. Die Rechtsgültigkeit einer Kündigung hängt maßgeblich von ihrer Wirksamkeit ab, welche indessen an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, demnach müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es existieren mehrere Optionen die Kündigungsarten zwecks besseren Verständnisses zu unterteilen. Es ist zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, sowie zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung abzugrenzen. Zudem lässt sich zwischen Änderungs-, Verdachts- und Druckkündigungen unterscheiden.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die essenziellste Forderung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung in jedem Fall ungültig. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel fernmündlich kündigt und in der Folge wirklich nicht zur Arbeit kommt, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung verursachen.

Dergleichen erhebliche Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schützt zahllose von Mitarbeitern vor einer ordentlichen Kündigung, da laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Allerdings greift dieses Gesetz lediglich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate beschäftigte Arbeitnehmer.

Für einige Personengruppen besteht darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Keinesfalls gekündigt werden dürfen, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Schwangere sowie Mütter und Väter während der Elternzeit.

Nachdem Sie eine Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Bonn einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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