Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um juristische oder natürliche Personen handeln. Arbeitgeber sind in den meisten Fällen Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, allerdings ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die andere Partei im Arbeitsvertrag, weil ohne, Arbeitnehmer gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Hingegen handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, welche ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sowie der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht den Erbringungsort, die Inhalte und die Arbeitszeit der Arbeit betrifft. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gelten prinzipiell keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich wirksam abgeschlossen werden. Zweifelsfrei sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung zu übergeben. 

Bis auf die Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und gegebenenfalls das Ende des Arbeitsvertrages hinein, weiterhin kommen Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und den Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Aussagen zur Arbeitsleistung lassen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen untergliedern. Ebenfalls sollten Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung und Verschwiegenheit, aufgeführt sein. 

Zum Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufschlüsselt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keineswegs fehlen sollten die Angaben zu Zulagen, Gratifikationen, Aufwendungsersatz und vermögenswirksamen Leistungen. 

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