Aufhebungsvertrag



Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Neben mehreren alternativen Optionen zur Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und er ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Nach Ansicht der Agentur für Arbeit ist gerade diese Einvernehmlichkeit das Hauptproblem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld 1.

Der Aufhebungsvertrag hat also nur dann Sinn, wenn sofort eine neue Arbeitsstelle angetreten wird und hierdurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnedies entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes herbeiführt. Das ist aber nur der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist berücksichtigt und der Arbeitgeber zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat.

Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Der Nutzen des Aufhebungsvertrages liegt mit Sicherheit signifikant auf der Seite des Arbeitgebers. Er vermeidet mit dem Vertrag, die mit einer betriebsbedingten Kündigung verknüpften arbeitsrechtlichen Unsicherheiten und nicht zuletzt die damit ziemlich sicher einhergehenden Kosten.

Fast gleich liegt die Sache, wenn der Mitarbeiter wegen einer Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine subtile Lösung. Kann es doch unbedingt im Interesse eines Beschäftigten liegen, der Bewertung seiner Verfehlung durch ein Gericht zu entkommen.

Weil im Normalfall die Vorteile eines Aufhebungsvertrages eindeutig auf Arbeitgeberseite liegen, hat der Arbeitnehmer erst einmal wenig Interesse, sich darauf einzulassen. Aus diesem Grund sind Aufhebungsverträge häufig mit einem Abfindungsangebot sowie dem Vorschlag ein überdurchschnittliches gutes Arbeitszeugnis auszustellen verbunden.

Dennoch sollten Arbeitnehmer sich immer eine Bedenkzeit fordern und einen Aufhebungsvertrag niemals sofort unterzeichnen. Weil, nachdem der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, gibt es kaum noch ein Mittel diesen anzufechten oder zu widerrufen, demzufolge ist es grundsätzlich ratsam vor einer Unterschrift die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht abzuwarten.

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