Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Klugerweise rasch! Nachdem Arbeitnehmer von ihrer Kündigung erfahren, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Jedoch kommt es gerade in diesen Tagen darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und auch daher ist es opportun unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

Viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, weil sie überhöhte Kosten erwarten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Sobald Sie die Situation dargelegt haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtlichen Möglichkeiten selber einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Entscheidend ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts überreden zu lassen, denn es gibt keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Vielmehr läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Ziehen Sie im Falle einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wenn jemand diese nicht beachtet, verspielt er rechtliche Möglichkeiten und riskiert den Verlust von Geld.

Nachdem der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das besagt für den Entlassenen, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.

Aber Achtung, es gibt noch viel kürzere Fristen, welche nach einer Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Sonach empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, zügig einen Anwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Bonner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0228 76387615


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