Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das fortgesetzte und willentliche Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über eine längere Zeitspanne bezeichnet man als Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Mit der Bezeichnung Mobbing werden ganz verschiedene Handlungen zusammengefasst, welche jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist eine verwickelte Angelegenheit, die allein in Deutschland rund 1,5 Millionen Personen am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im beruflichen Umfeld wird oftmals durch ungenügende Arbeitsorganisation hervorgerufen, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter entsprechenden Umständen Auseinandersetzungen und Zerwürfnisse verstärkt. Gelingt es der Leitung im Betrieb nicht, die Gegebenheiten zu korrigieren, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein System mit vielen möglichen Beteiligten, dass es zu verstehen gilt. Ein paar Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie befürchten eventuell auch zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zusehen und dazu kommen die Mittäter welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen assistieren.

Falls ein Kollege das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Wenn das ergebnislos bleibt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Darin soll der Gemobbte einzelne Mobbinghandlungen für einige Wochen lückenlos sammeln, das heißt, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Bloße Vermutungen, eigene Wertungen, Beschimpfungen und Verallgemeinerungen sollten freilich vermieden werden.

Gehen mit den Mobbinghandlungen Beleidigungen, Tätlichkeiten, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber durchweg in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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